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Unsere Visitenkarte:

Die MeMa UG (haftungsbeschränkt) ist ein inhabergeführter Versicherungsmakler. Wir agieren als Sachversicherungsmakler für Privat und Gewerbe. Als Versicherungsmakler begleiten wir unsere Mandanten von der Risikoanalyse bis hin zur Schadenabwicklung und sind niemandem verpflichtet außer unseren Mandanten.

MeMa UG (haftungsbeschränkt)
Milanweg 12
66687 Wadern-Nunkirchen
Telefon: + 49 (0) 6874 - 1 83 66 07
E-Mail: kontakt@mema-versicherungsmakler.de

Geschäftsführer:
Christian Lana
Versicherungsmakler

Gewerbeamt Wadern
USt-IdNr. befreit nach §4 Nr. 8 und 11 UStG

Registergericht Saarbrücken
HRB 104067

Das Unternehmen ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs.1 der Gewerbeordnung tätig.
Zuständige Aufsichtsbehörde für Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken
Telefon: + 49 (0) 681 - 95 20-0
Telefax: + 49 (0) 681 - 95 20-888
E-Mail: info@saarland.ihk.de

Vermittlerregisternummer: D-W6Q2-XTE5O-56
Das Vermittlerregister wird geführt bei:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: + 49 (0) 180 - 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20€/Anruf, Mobilfunkpreise max. 0,60€/Anruf)
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.info

Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals der Gesellschaft.
Die Anschrift der Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten zwischen Vermittlern oder Beratern und Versicherungsnehmern angerufen werden können, lauten:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstrasse 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist befugt, Versicherungsmaklern die Gewährung von Sondervergütungen an Versicherungsnehmer sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen für Unternehmen, die keine Erlaubnis für derartige Geschäfte im Inland haben, zu untersagen. Weiterhin kann die BaFin Auskünfte über Geschäftsangelegenheiten und die Vorlage von Unterlagen verlangen, soweit dies für die Beurteilung des Geschäftsbetriebs und der Vermögensanlage von Versicherungsunternehmen bedeutsam ist.