
27+ Jahre Erfahrung
Altersvorsorge
So können Sie Ihre Rente genießen
Die gesetzliche Rente wird in der Zukunft nicht mehr ausreichen. Der Staat empfiehlt heute schon, dass Sie eine zusätzliche private Altersvorsorge abschließen sollten. Eine Riesterrente, eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge können Ihre staatliche Rente sinnvoll ergänzen.
Auf dem Versicherungsmarkt gibt es so viele Angebote, dass man selbst nicht mehr durchblickt. Daher ist es empfehlenswert, dass man sich richtig beraten lässt. Digitale Angebote der Vergleichsportale sind oft verlockend, können aber nicht alle Parameter berücksichtigen und sind meist nicht neutral. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die vorhandenen privaten und gesetzlichen Ansprüche und errechnen, welche Rente Sie im Alter erwarten dürfen. Im Anschluss definieren wir Ihren persönlichen Bedarf und Nutzen – natürlich entsprechend Ihrer persönlichen Situation und Lebensplanung.
Bei der Wahl der Versicherungsprodukte berücksichtigen wir auch nachhaltige Unternehmen. Nachhaltige Anlagen und Ertragsaussichten müssen sich nicht mehr ausschließen. Auch bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten kann man eine ethisch-ökologische Anlageform wählen.
Ihnen ist es wichtig, dass Ihr Geld umwelt- und sozialverträglich investiert wird? Sprechen Sie uns an.
- Freie Vererbbarkeit.
- Weltweiter Versicherungsschutz bis zu Lebenslange Rente.
- Alternativ - Kapitalauszahlung
- Sie können auch einen Rentenbeginn vor Ihrem 62. Lebensjahr vereinbaren.
- Hohe Zulagen für Familien.
- Nutzen Sie die Steuerzulagen und Steuervorteile vom Staat.
Unser Expertentipp
In welche Altersvorsorgeprodukte investieren Sie schon? Ermitteln Sie Ihre Rentenlücke. Im Anschluss entscheiden Sie die Höhe der Beitragszahlung.
Für Personen mit bestehenden Krankheiten ist die private Rentenversicherung ein sehr gut Alternative. Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung werden keine Gesundheitsangaben benötigt.
Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und wenn das Endalter bei mindestens 62 Lebensjahren liegt, beträgt die Versteuerung einer Kapitalauszahlung nur 50% von den Erträgen.